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Krankenversicherung ohne Job und ohne Hartz 4

Wenn du arbeitslos bist und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) und auch kein Arbeitslosengeld II (ALG II) hast, fragst du dich sicherlich, wie es mit deiner Krankenversicherung weitergeht. In Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht, aber was bedeutet das und welche Möglichkeiten hast du, wenn du ohne Job und ohne Leistungsbezug bist? Die erste schlechte Nachricht ist, dass, wenn du keine staatliche Unterstützung erhältst, keinerlei Kosten übernommen werden. Deswegen ist es sinnvoll, dass du die kostengünstigste Option wählst, um diese Zeit zu überbrücken. Lies dir einfach den Beitrag durch, um zu erfahren, wie du jetzt  mit der Krankenversicherung ohne Job und ohne Hartz 4 vorgehst.

Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

In Deutschland musst du unabhängig von deinem Beschäftigungsstatus krankenversichert sein. Wenn du aber arbeitslos bist und keinen Anspruch auf Hartz 4 hast, musst du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Das kann Segen und Fluch zugleich sein. Dabei gibt es zwei verschiedene Arten, wie man in Deutschland versichert sein kann. Diese sind:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wenn du vorher gesetzlich versichert warst, bleibst du auch während der Arbeitslosigkeit in deiner gesetzlichen Krankenkasse. Die Beiträge musst du allerdings selbst zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei etwa 180 bis 200 Euro im Monat, abhängig von deiner Krankenkasse und individuellen Umständen. Die Beiträge richten sich nach deinem Einkommen. Wenn du kein Einkommen hast, wird ein fiktives Mindesteinkommen zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Dieses liegt aktuell bei etwa 1.096,67 Euro (Stand 2024), was zu einem monatlichen Beitrag von ca. 155 bis 190 Euro führt (inklusive Pflegeversicherung).
  2. Private Krankenversicherung (PKV): warst du vorher privat versichert, bleibst du in der Regel auch weiterhin in der privaten Krankenversicherung. Auch hier trägst du die Beiträge selbst, die meist höher sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeitslose ohne Hartz IV ist diese in der Regel keine gute Wahl. Zudem müssen Sie in der PKV in der Regel höhere Eigenanteile für Leistungen zahlen. Trotzdem solltest du dir mal in unserem Tarifchecker kostenlos und unverbindlich ein Angebot einholen, den oftmals sind die privaten Krankenversicherungen genaustens abgestimmt auf deinen Bedürfnissen.

Arbeitslos ohne Leistungsbezug

Als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug stehst du vor der Challenge, die Kosten für die Krankenversicherung selbst tragen zu müssen. Falls du keine Rücklagen haben solltest, musst du doppelt und dreifach überlegen, wie du das ganze stemmen kannst. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu verringern:

Familienversicherung

Eine der einfachsten Möglichkeiten, um krankenversichert zu bleiben, ist die Familienversicherung. Diese Option steht dir zur Verfügung, wenn dein Ehepartner bzw. deine Ehepartnerin gesetzlich krankenversichert ist. Über die Familienversicherung kannst du kostenfrei mitversichert werden, sofern dein eigenes Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt und du keine selbstständige Tätigkeit ausübst.

Freiwillige Versicherung:

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist die Alternative, wenn du ohne Einkommen bist, aber auch Familienversicherung und private Krankenversicherung keine Optionen sind.

Beitragsberechnung

Der Beitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wird auf Basis eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet. Für 2024 liegt diese Bemessungsgrundlage bei etwa 921,67 Euro pro Monat. Daraus ergeben sich monatliche Beiträge von rund 155 Euro inklusive Pflegeversicherung​. Diese Beiträge müssen regelmäßig gezahlt werden, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Voraussetzungen

Um dich freiwillig gesetzlich krankenversichern zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Vorversicherungszeiten: Du warst zuvor mindestens 12 Monate ununterbrochen oder innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 24 Monate gesetzlich krankenversichert.
  2. Antragsfrist: Du musst innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Pflichtversicherung die freiwillige Weiterversicherung bei deiner Krankenkasse beantragen.

Wenn du diese Bedingungen erfüllst, kannst du dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern und hast weiterhin Zugang zu umfassenden medizinischen Leistungen.

Krankenversicherung für Menschen unter 25 Jahren und Studierende

Familienversicherung als Student

Für junge Menschen unter 25 Jahren besteht in der Regel die Möglichkeit, kostenfrei über die Familienversicherung der Eltern mitversichert zu sein. Dies gilt, sofern du kein regelmäßiges Einkommen von mehr als 470 Euro monatlich (bzw. 520 Euro bei einem Minijob) hast und dich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindest oder studierst. Genau in der Zeit haben deine Eltern ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Also schöpfe auch wirklich alle Optionen als Student aus.

Studentische Krankenversicherung

Studierende, die nicht mehr über die Familienversicherung abgesichert sind, können sich über die studentische Krankenversicherung versichern. Diese spezielle Versicherung bietet reduzierte Beiträge und gilt in der Regel bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester. Die Beiträge belaufen sich auf etwa 110 Euro pro Monat, inklusive Pflegeversicherung. Nach Ablauf dieser Zeit müssen sich die Studierenden entweder freiwillig, gesetzlich oder privat krankenversichern​. Kein Wunder, dass es so viele Langzeitstudenten gibt.

 

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